Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung
Beschreibung
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 (FrWw 2024) werden Ausgaben für Investitionen, die zum Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigung unmittelbar erforderlich sind gefördert. Außerdem können Ausgaben für Ingenieurleistungen, Ausgaben für Abwasserbeseitigungsmaßnahmen zur Umsetzung von Strukturgutachten, Ausgaben für Maßnahmen zur Eliminierung organischer Spurenstoffe sowie Ausgaben für verschiedene Gutachten und Konzeptionen gefördert werden. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind der FrWw 2024 zu entnehmen.
Zielsetzung
Das Land gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse. Mit den Zuwendungen sollen insbesondere Vorhaben zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und zur wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge entsprechend den Zweckbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) gefördert werden.
Kontakte
Referat 52
Matthias Deger
0711 904-15203
matthias.deger@rps.bwl.de
Ansprechpartner für die Landkreise: Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Ludwigsburg, Böblingen, Heilbronn, Hohenlohekreis sowie für die Städte: Heilbronn, Stuttgart
Referat 52
Matthias Rimek
0711 904-15204
matthias.rimek@rps.bwl.de
Ansprechpartner für die Landkreise: Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis, Heidenheim, Ostalbkreis, Göppingen
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Zuwendungsrichtlinien des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (FrWw2024).